Fachbereiche

Zivilprozess

Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten sollten grundsätzlich gütlich gelöst werden, wobei auch zu diesem Zeitpunkt die Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt rasche Abhilfe schaffen kann. Sollte sich dennoch keine Lösung finden, ist ein Prozess oft unvermeidbar, um zu Ihrem Recht zu kommen. Ausgehend von der Sach- und Rechtslage entwickle ich gemeinsam mit Ihnen die Strategie und kläre Sie über die Erfolgschancen und Prozessrisiken auf. Vor Gericht vertrete ich Sie nach dem Grundsatz „hart in der Sache, verbindlich im Ton“.

Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht

Ob Probleme mit der Fremdenpolizei oder der Aufenthaltsbehörde, Verkehrsstrafen oder Fragen des Umweltrechts: Ihre Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafsache ist bei mir in besten Händen. Ich studiere Ihren Fall genau, zeige Ihnen die Möglichkeiten und Erfolgschancen auf und vertrete Sie bei der Behörde sowie vor den Landesverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof.

Immobilienrecht

Ob Kauf oder Schenkung einer Liegenschaft, gerne erstelle ich den Vertrag und wickle diesen für Sie bis zur Eintragung in das Grundbuch für Sie ab. Selbstverständlich übernehme ich dabei auch die Treuhandschaft und sorge für eine effiziente Kommunikation mit der anderen Partei, Banken, Behörden und dem Gericht. Sollte bereits ein Vertragserrichter bestellt worden sein, begleite ich Sie gerne beratend durch die gesamte Transaktion.
Darüber hinaus vertrete und berate ich Sie gerne in allen Angelegenheiten des Miet- und Wohnrechts sowie bei Streitigkeiten mit den Nachbarn.

Nachlassplanung

Eine klare Regelung der Vermögensverhältnisse für den Todesfall ist die beste Vorsorge gegen Streitigkeiten im Familienkreis, die schlimmstenfalls sogar zu einem Verlust des Vermögens führen können. Gerne berate ich Sie bei der Planung Ihres Nachlasses, der Erstellung eines Testaments oder der Gestaltung alternativer Instrumente.

Vertragserrichtung und Gesellschaftsgründung

Verträge sind das zentrale Instrument zur Regelung von Rechtsverhältnissen – geschäftlich, aber auch privat. Dabei ist der Wille der Vertragsparteien ebenso wichtig wie eine klare und praktikable Formulierung, ohne dabei auf wichtige Details zu vergessen. Auf den Punkt gebracht: Ein guter Vertrag ist das beste Mittel zur Vermeidung zeit-, nerven- und geldraubender Meinungsverschiedenheiten in der Zukunft. Eine besondere Form des Vertrages ist die Gründung einer Gesellschaft. Gerne erstelle ich den Gesellschaftsvertrag nach Ihren Bedürfnissen und sorge für die Eintragung in das Firmenbuch.