Honorar

Eine transparente und nachvollziehbare Honorargestaltung ist mir wichtig. Am Anfang meiner Tätigkeit als Ihr Rechtsanwalt steht daher immer eine klare Honorarvereinbarung.

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt meistens nach Stundensatz, in manchen Fällen auch nach dem gesetzlich geregelten Rechtsanwaltstarif. Vor allem bei Liegenschaftskaufverträgen ist ein Pauschale oft sinnvoll.

Für Erstberatungsgespräche verrechne ich pauschal EUR 300 (inkl. USt).